
Die EU hat mal wieder das Internet im Fadenkreuz. Noch vor wenigen Wochen war die neue EU-Richtlinie GDPR in aller Munde, da droht bereits der nächste Bürokratiewahnsinn aus Brüssel. Im September kommt es dort zur erneuten Abstimmung über die sogenannten „Artikel 11“ und „Artikel 13“, welche das Internet, wie wir es kennen, beenden könnten. Was genau versteckt sich hinter diesen Artikeln? (Eine Abstimmung im Juli ergab, dass die Artikel nochmals überarbeitet werden müssen, um von der EU durchgewunken zu werden.)
Artikel 11 und 13 der Direktive zum Urheberrecht
Das Urheberrecht soll mit diesen beiden Artikeln ausgeweitet und angeglichen werden. Inhaltlich erinnert es sehr stark an einen Versuch YouTubes aus der Vergangenheit. Vor wenigen Jahren hatte die grösste Videoplattform des Internets versucht Urheberrechtsverletzungen bereits beim Upload von Videos zu unterbinden, indem ein Filter eingesetzt wurde. Dieser produzierte jedoch Ergebnisse, die schnell zur Absetzung des Filters führten – so zensierte er beispielsweise Videos mit zwitschernden Vögeln im Hintergrund, nur weil ein urheberrechtlich geschützter Audiotitel in der Datenbank YouTubes ebenfalls Vogelzwitschern enthielt und auch Videos mit Hintergrundmusik wurden schon beim Upload geblockt.
Artikel 13 versucht sich nun erneut an dieser Strategie und will das Internet automatisch filtern lassen, so dass geschütztes Material gar nicht erst auf Sozialen Medien und Plattformen wie YouTube landen kann.
Artikel 11 versucht sich währenddessen daran, News-Agenturen Werbeeinnahmen zu sichern. So sollen auf Facebook und Co. geteilte Inhalte von Newsseiten so angezeigt werden, dass die Nutzer diese nur sehen können, indem sie zur Newsseite selbst surfen – davon verspricht man sich mehr Werbeeinnahmen für die Agenturen.
Internet-Experten laufen bereits Sturm
Experten warnen davor, dass diese beiden Artikel – sollten sie umgesetzt werden – einer Zensur des Internets gleichkämen. Eine riesige staatliche Datenbank müsste entstehen, welche nicht nur Millionen an Steuergeldern verschlingen dürfte, sondern auch jeden einzelnen Nutzer gläsern machen würde.
Darüber hinaus könnte der zuvor erwähnte Filter dem Staat die Möglichkeit geben, das gesamte Internet so zu zensieren, dass die Meinungsfreiheit aufgegeben werden würde.
Gleichzeitig ist es unwahrscheinlich, dass durch Artikel 11 tatsächlich die zuletzt strauchelnden Massenmedien ihre Werbeeinnahmen wieder vergrössern könnten. Vielmehr gab es bereits in der Vergangenheit ähnliche Versuche, die schief liefen. Verlagen und Agenturen kosten die EU-Vorschläge übrigens zunächst Millionen von Euro, weil diese zum einen eine Extra-Steuer bezahlen müssten und zum anderen selber mehr Verwaltungsarbeit durch erhöhten Datenaufwand zu erwarten haben.
Die Politiker hinter dem Gesetz sehen ihre Vorschläge jedoch als sinnvolle Massnahme gegen Fake News und zum Schutz verlässlicher Newsseiten.
Meine Meinung zu Artikel 11 und 13: Die EU macht einen Riesenfehler
Die Kosten für dieses Mammutprojekt dürften hauptsächlich beim Steuerzahler hängen bleiben und dass, obwohl noch gar nicht absehbar ist, dass die EU-Vorschläge wie gewünscht umgesetzt werden können.
Doch selbst wenn alles wie geplant funktioniert, gibt es immer noch zahlreiche Probleme für das Internet und seine Nutzer:
Die Gefahr der Zensur
Die grösste Gefahr geht sicherlich von staatlicher Zensur aus, der mit Artikel 13 im Speziellen, Tür und Tor geöffnet wird. Die Filterfunktionen werden wohl unter staatlicher Aufsicht stehen, so dass es letztlich die EU ist, die entscheidet, was Nutzer im Internet sehen können oder nicht.
Ein automatischer Filter hat auch bei YouTube nicht funktioniert
Selbst YouTube hat sein Experiment mit dem Content-Filter schnell wiedereingestellt, weil offensichtlich wurde, dass Content in Massen gesperrt wurde, auch wenn dieser eigentlich keine Urheberrechtsverletzungen darstellten. Wenn ein grosses Internetunternehmen hier kapitulierte, können wir sicher nicht darauf vertrauen, dass ausgerechnet die EU mit ihrer Bürokratie einen besseren Job machen wird.
Behinderung von Wettbewerb
Wer ein grosses Budget zur Verfügung hat, dürfte sich vielleicht sogar über die EU-Vorschläge freuen, machen diese doch vor allem kleinen Wettbewerben das Leben schwer. Der kleine private Nachrichtenblog dürfte wohl kaum genug Geld haben, um rechtlich gegen Sperrungen vorzugehen, der Multi-Milliarden-Dollar-Konzern hingegen hat sowieso seine eigene Anwaltskanzlei als Partner.
Künstlerische Freiheit geht dahin
Remixes, Response-Videos und sogar Memes könnten mit den EU-Vorschlägen schon bald der Vergangenheit angehören. Dies zerstört die künstlerische Freiheit und das Recht eines jeden darauf sich ausdrücken zu können.
Artikel 11 und Artikel 13 kurz vor Abstimmung
Zur ersten Abstimmung über das Gesetz kam es am 5.7.2018. Sie ergab, dass die es von der Mehrheit abgelehnt wurde, jedoch ist dieser Sieg für ein freies Internet nur vorübergehend gewesen. Im September wird die EU erneut über eine überarbeitete Form des Gesetzes abstimmen. Bis dahin probieren Pro-Internet-Vereine dagegen vorgehen. So haben sich zum Beispiel zahlreiche online Petitionen angeschickt, den EU-Wahnsinn zu stoppen.
Hoffentlich haben wir Erfolg!
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