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Die Folgen der DSGVO für Ihr Business

Die DSGVO steht vor der Tür und mit ihr entstehen zahlreiche offene Fragen für Unternehmen, die auf Marketing setzen – und welches Unternehmen tut dies heutzutage nicht? Mit dem DSGVO wird vor allem die Regelung des Datenschutzes neu sortiert: Mit Inkrafttretens muss ein Einverständnis des Nutzers eingeholt werden, wollen wir dessen Daten für unsere E-Mail-Liste oder fürs CRM (Customer Relationship Management) verwenden.

Unternehmen kaum auf die DSGVO vorbereitet?

Wer gegen die DSGVO verstösst, dem drohen im schlimmsten Falle Strafzahlungen durch die EU. Trotz dieser möglichen Strafen haben sich bisher nur wenige Unternehmen mit den neuen EU-Regulierungen befasst, wie Recherchen von Smart Insights belegen. Diese besagen, dass gerade einmal 6 Prozent der befragten Unternehmen auf die DSGVO vorbereitet sind, fast die Hälfte weiss, was sich dahinter verbirgt, hat dennoch noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen. Insgesamt sind zwei Drittel der Unternehmen noch nicht bereit für die neuen Regulierungen.

Was bedeutet die DSGVO für Ihr Unternehmen?

Der grösste Unterschied ist, dass wir beim Marketing nicht mehr einfach von einer Zustimmung durch den Nutzer ausgehen dürfen, sie muss explizit vorliegen und sogar nachweisbar sein. Wer direktes Marketing betreibt und die Nutzerzustimmung nicht nachweisen kann, riskiert eine Strafe.

Ein weiterer grosser Unterschied ist, dass Unternehmen nur noch Daten sammeln und verwenden dürfen, die auch mit dem Marketingzweck in Verbindung stehen. D.h.: Wird ein Datensatz für eine Marketingkampagne genutzt, die in einer bestimmten Branche zu Hause ist, dann dürfen die hieraus gesammelten Daten auch nur für diesen Branchenzweck verwendet werden. Soll eine neue Kampagne gestartet werden, die nichts mehr mit der ursprünglichen gemeinsam hat, muss erneut eine Zustimmung durch den Nutzer eingeholt werden.

 

Zustimmung (bzw. Einwilligung) wird durch die DSGVO wie folgt definiert:

Die Zustimmung muss durch eine eindeutige, bestätigende Handlung erfolgen (bspw. aktives Häkchen-Setzen). Eine stillschweigende Zustimmung oder eine bereits mit einem Häkchen versehene Checkbox bzw. eine Checkbox, die aktiv angeklickt werden muss (sog. Opt-Out-Optionen) genügen den Anforderungen nicht.

Welche Detail-Änderungen umfasst die DSGVO?

Neben den beiden grossen Änderungen erwarten uns natürlich auch viele Details, die mit der DSGVO neu geregelt werden (siehe dazu auch Target Marketing Mag):

  • Es gibt keine „Data Subjects“ mehr, sondern nur noch eine „Natural Person“. Mit dieser Neudefinition werden die Rechte des Nutzers gestärkt.
  • Daten, die unter dem Begriff Natural Person gefasst werden: Fotos, E-Mail-Adressen, Namen, Bankdetails, Beiträge in den sozialen Medien, medizinische Informationen …
  • IP-Adressen könnten nun ebenfalls als persönliche Daten betrachtet werden, was Folgen für das IP-Tracking hat.
  • Auch Unternehmen ausserhalb der EU fallen unter die DSGVO, falls diese Güter und Dienste an Data Subjects (bzw. Natural Person) innerhalb der EU verkaufen.
  • Die Strafzahlungen können bis zu 4 Prozent des jährlichen Umsatzes oder 20 Millionen Euro umfassen.
  • Die Zustimmung des Nutzers darf nicht mehr nur in den Nutzungsbedingungen auftauchen, sie müssen auch lesbar und einfach erkennbar dem Nutzer offengelegt werden. Dieser muss darüber hinaus eine einfache Möglichkeit besitzen diese Zustimmung zu widerrufen.
  • Daten von Jugendlichen und Kindern unter 16 Jahren können nur mit der Erlaubnis der Eltern genutzt werden (in Ausnahmefällen liegt dieses Grenzalter bei 13 Jahren).

Der Nutzer muss darüber hinaus darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie lange seine Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf diese Daten hat.

Fazit

Im Grunde wird also versucht den Nutzern mehr Transparenz und Kontrolle über ihre persönlichen Daten im Netz zu geben. Was sicherlich auf der einen Seite für Unternehmen mehr Aufwand bedeutet, kann mittel- bis langfristig jedoch auch positive Effekte für Ihr Business haben.

 

So dürfte mit der DSGVO das Vertrauen in Unternehmen und Marketing wieder steigen, gleichzeitig erhalten Kunden nur noch Marketinginformationen, die sie auch gerne erhalten wollen, was die Konversionen erhöhen könnte und sogar den Marketingaufwand für das Unternehmen reduziert.

 

Unternehmen können also durchaus ebenso von der DSGVO der EU profitieren wie die Nutzer.

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Update am 30. April 2018: Amy Porterfield und Robert Klinck haben ein super Podcast veröffentlicht. Nachdem 45 Minuten, weiss man alles was mann wissen muss (als Marketeer) um DSGVO-Konform zu sein.